Jurisdiktion: SchweizGrundlage: Art. 321 StGBGültig ab: Mai 2026
◆ Unser Versprechen
Geschützt ab Ihrer ersten Nachricht.
Das Schweizer Anwaltsgeheimnis ist keine Marketingfloskel. Es ist eines der stärksten Berufsgeheimnisse weltweit — strafrechtlich durchgesetzt, gerichtlich geschützt und getragen von jedem Schweizer Anwalt, der mit Ihnen spricht. Es gilt unabhängig davon, ob wir Ihr Mandat letztlich übernehmen oder nicht.
§ 01 Die gesetzliche Grundlage
Jeder zugelassene Schweizer Anwalt — und damit jedes Mitglied unseres Teams, das unter seiner Aufsicht handelt — unterliegt dem Berufsgeheimnis gemäss:
Art. 321 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) — die Verletzung des Berufsgeheimnisses ist eine Straftat, die mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet wird;
Art. 13 des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) — Anwälte unterliegen einer zeitlich unbegrenzten, absoluten Verschwiegenheitspflicht über alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertraut wird;
Den Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV);
Dem Schweizer Prozessrecht — vom Anwaltsgeheimnis geschützte Unterlagen dürfen von Behörden nicht beschlagnahmt werden; ein Anwalt kann nicht gezwungen werden, über Angelegenheiten auszusagen, die dem Berufsgeheimnis unterliegen.
§ 02 Was das in der Praxis bedeutet
Ab der ersten Nachricht
Der Schutz beginnt in dem Moment, in dem Sie uns kontaktieren — nicht erst bei Unterzeichnung, nicht erst bei Bezahlung.
Keine zeitliche Begrenzung
Das Anwaltsgeheimnis hat kein Ablaufdatum. Es überdauert das Ende des Mandats, das Ende unserer Kanzlei und Ihre eigene Lebenszeit.
Keine Zeugenaussage
Wir können von einem Schweizer Gericht oder einer Behörde nicht gezwungen werden, das offenzulegen, was Sie uns vertraulich mitgeteilt haben.
§ 03 Wer innerhalb von Valken gebunden ist
Jede Person, die an Ihrem Mandat arbeitet, unterliegt persönlich der Verschwiegenheitspflicht:
Zugelassene Anwälte — gemäss Art. 321 StGB und dem BGFA;
Hilfspersonen (Assistenten, juristische Mitarbeiter, IT, Buchhaltung) — gemäss Art. 321 StGB als „Hilfspersonen" des Anwalts sowie durch individuelle Vertraulichkeitsvereinbarungen;
Partneranwälte in unserem Netzwerk in 14 Städten — jeweils gebunden durch das eigene lokale Berufsgeheimnisregime und durch eine vertragliche Vertraulichkeitsvereinbarung mit uns.
§ 04 Wie wir mit Ihrer Kommunikation umgehen
Wir behandeln den Übertragungsweg von Informationen mit derselben Sorgfalt wie ihren Inhalt:
Verschlüsselte Kommunikation (Signal, ProtonMail, verschlüsselte E-Mail, verschlüsselte Videogespräche) wird bei jeder Anfrage als Standardoption angeboten;
In der Schweiz gehostete Infrastruktur für Dokumente, Akten und Archive;
Vollständige Festplattenverschlüsselung auf allen Geräten der Kanzlei, mit Hardware-Sicherheitsschlüsseln und strenger Zugriffskontrolle;
Prinzip der Kenntnis nur bei Bedarf intern — Akten werden nur vom zuständigen Anwalt und von jenen Personen geöffnet, die er ausdrücklich hinzuzieht;
Vernichtung von Entwurfsmaterial und Daten aus nicht zustande gekommenen Mandaten gemäss festen Aufbewahrungsfristen.
TelegramGeheime Chats verwenden · privat auf Anfrage
WhatsAppZulässig · Ende-zu-Ende · praktisch
§ 05 Die engen Grenzen des Anwaltsgeheimnisses
Das Schweizer Anwaltsgeheimnis ist stark, aber nicht absolut. Die engen und klar definierten Ausnahmen, die wir beachten müssen, sind:
Ihre Einwilligung — Sie können uns ganz oder teilweise und für einen bestimmten Zweck von der Verschwiegenheitspflicht entbinden;
Gesetzliche Ausnahmen — eine geringe Zahl Schweizer Gesetze sieht spezifische Ausnahmesituationen vor (zum Beispiel bestimmte Meldepflichten nach dem Geldwäschereirecht);
Entbindungsverfahren — in Ausnahmefällen kann ein Anwalt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde die Entbindung vom Berufsgeheimnis beantragen. Das ist selten, formell und nie beiläufig.
Wenn eine dieser Grenzen auf Ihre Situation zutreffen könnte, sagen wir es Ihnen. Wir verbergen die Grenzen unseres Schutzes nicht — wir weisen darauf hin.
§ 06 Vertraulichkeit vs. Datenschutz
Das Anwaltsgeheimnis ist ein strengeres und engeres Regime als das allgemeine Datenschutzrecht. Für die separate Frage, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten (Aufbewahrung, Rechte, Übermittlungen, Cookies), sehen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung ein. Bei uns gelten beide Regelwerke — und wo sie sich unterscheiden, gilt das jeweils strengere.
§ 07 Kontakt
Bei Anliegen zum Umgang mit Ihren Informationen wenden Sie sich bitte direkt an den für Ihr Mandat verantwortlichen Partner oder an privacy@valken.ch. Jedes Anliegen wird persönlich von einem erfahrenen Anwalt gelesen.
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