Rechtliches · Anwaltsgeheimnis

Vertraulichkeits- erklärung.

Jurisdiktion: Schweiz Grundlage: Art. 321 StGB Gültig ab: Mai 2026
◆ Unser Versprechen

Geschützt ab Ihrer ersten Nachricht.

Das Schweizer Anwaltsgeheimnis ist keine Marketingfloskel. Es ist eines der stärksten Berufsgeheimnisse weltweit — strafrechtlich durchgesetzt, gerichtlich geschützt und getragen von jedem Schweizer Anwalt, der mit Ihnen spricht. Es gilt unabhängig davon, ob wir Ihr Mandat letztlich übernehmen oder nicht.

§ 01 Die gesetzliche Grundlage

Jeder zugelassene Schweizer Anwalt — und damit jedes Mitglied unseres Teams, das unter seiner Aufsicht handelt — unterliegt dem Berufsgeheimnis gemäss:

§ 02 Was das in der Praxis bedeutet

Ab der ersten Nachricht

Der Schutz beginnt in dem Moment, in dem Sie uns kontaktieren — nicht erst bei Unterzeichnung, nicht erst bei Bezahlung.

Keine zeitliche Begrenzung

Das Anwaltsgeheimnis hat kein Ablaufdatum. Es überdauert das Ende des Mandats, das Ende unserer Kanzlei und Ihre eigene Lebenszeit.

Keine Zeugenaussage

Wir können von einem Schweizer Gericht oder einer Behörde nicht gezwungen werden, das offenzulegen, was Sie uns vertraulich mitgeteilt haben.

§ 03 Wer innerhalb von Valken gebunden ist

Jede Person, die an Ihrem Mandat arbeitet, unterliegt persönlich der Verschwiegenheitspflicht:

§ 04 Wie wir mit Ihrer Kommunikation umgehen

Wir behandeln den Übertragungsweg von Informationen mit derselben Sorgfalt wie ihren Inhalt:

SignalHöchste Privatsphäre · Ende-zu-Ende · minimale Metadaten
ProtonMailSchweizer Jurisdiktion · Ende-zu-Ende-E-Mail
TelegramGeheime Chats verwenden · privat auf Anfrage
WhatsAppZulässig · Ende-zu-Ende · praktisch

§ 05 Die engen Grenzen des Anwaltsgeheimnisses

Das Schweizer Anwaltsgeheimnis ist stark, aber nicht absolut. Die engen und klar definierten Ausnahmen, die wir beachten müssen, sind:

Wenn eine dieser Grenzen auf Ihre Situation zutreffen könnte, sagen wir es Ihnen. Wir verbergen die Grenzen unseres Schutzes nicht — wir weisen darauf hin.

§ 06 Vertraulichkeit vs. Datenschutz

Das Anwaltsgeheimnis ist ein strengeres und engeres Regime als das allgemeine Datenschutzrecht. Für die separate Frage, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten (Aufbewahrung, Rechte, Übermittlungen, Cookies), sehen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung ein. Bei uns gelten beide Regelwerke — und wo sie sich unterscheiden, gilt das jeweils strengere.

§ 07 Kontakt

Bei Anliegen zum Umgang mit Ihren Informationen wenden Sie sich bitte direkt an den für Ihr Mandat verantwortlichen Partner oder an privacy@valken.ch. Jedes Anliegen wird persönlich von einem erfahrenen Anwalt gelesen.