Leistung · 04 von 06
5-Tage-Vollprüfung
OFAC · EU · UN · SECO

Ihr Name steht auf
einer Sanktionsliste —
und es ist falsch.

Eine strukturierte Schweizer rechtliche Prüfung sämtlicher relevanter internationaler Beobachtungslisten — OFAC, EU CFSP, UN Security Council und SECO — gefolgt von einem sauber ausgearbeiteten Streichungsantrag, sofern die Listung tatsächlich auf einem Irrtum beruht. Das ist meistens der Fall.

Ab
€1,900
Vollständiges Rechtsgutachten
5Tage
Geprüfte Datenbanken
4primär
◉ Me. Isabelle Chapuis · Federführung ◉ Sanktionen & EU-Recht ◉ EN · DE · FR · RU
★ VERTRAULICH · COMPLIANCE-PRÜFBERICHT · ★
Valken Legal AG
Hardstrasse 127 · BASEL · CH
VK-3921-S Ausgestellt 14·V·2026
Rechtsgutachten · Abgleich mit Beobachtungslisten
Sanktionsdatenbank-Beurteilung.
Mandant
MANDANT · GESCHWÄRZT
Geb.-Datum / Nationalität
19·••·1•78 · XX
Umfang
4 Datenbanken · 12 Sublisten
Bearbeiterin
Me. I. Chapuis
I — Datenbank-Abgleich
00h 47m · abgeschlossen
  • OFAC SDN US-Finanzministerium
    0.12
    FREI
  • EU CFSP Ratsverord.
    0.09
    FREI
  • UN SC 1267 Sanktionsaussch.
    0.72
    TREFFER
  • SECO CH Schweizer Massn.
    0.08
    FREI
  • UK HMT OFSI
    0.31
    PRÜFEN
II — Treffer-Analyse
Phonetische und transliterierte Ähnlichkeit zu einem gelisteten Eintrag auf UN SC 1267. Biografische Merkmale des Mandanten — Geburtsdatum, Nationalität, Wohnsitz — stimmen nicht überein mit der gelisteten Person. Wahrscheinlich Homonym-Treffer.
Wahrscheinlichkeit eines False-Positive
WAHRSCHEINLICH 72% / 100
Empfohlen: förmlicher Streichungsantrag
III — Vorläufiges Ergebnis
AKTION
Antrag nach Abschnitt 5 an die UN-1267-Ombudsperson zur Feststellung der Personenverschiedenheit. Geschätzt 6–9 Monate.
Me. I. Chapuis
Anwältin · Genfer Anwaltskammer
VALKEN · SANKTIONEN · GEPRÜFT · GENF · GEGEN- PRÜFUNG 14·V·2026
valken.ch/v/VK-3921-S
02 / 09 · Forts.
LAUFENDES MANDAT
Treffer — wahrscheinlich falsch
Streichung · in Vorbereitung
Zuallererst

Die meisten Sanktionstreffer sind gar keine Sanktionen.

Von den Mandanten, die zu uns kommen und überzeugt sind, ihr Name stehe „auf einer Sanktionsliste", entpuppen sich rund vier von fünf Fällen als etwas ganz anderes: ein Homonym-Treffer, ein False-Positive aus dem Corporate-Screening, ein älterer Pressetext, den eine automatisierte Engine markiert hat, oder ein Datenbank-Nachhall aus einer Beziehung, die vor Jahren endete. Unsere erste Aufgabe ist, herauszufinden, worum es tatsächlich geht.

Was wir tatsächlich prüfen

Vier primäre Listen. Zwölf Sublisten. Ein Rechtsgutachten.

„Sanktionsdatenbank" ist ein irreführender Begriff. Es gibt Dutzende separater Listen, die von unterschiedlichen Jurisdiktionen geführt werden, jede mit eigenem Rechtsrahmen und eigenem Streichungsverfahren. Wir prüfen die vier, die für Mandanten mit Bezug zu Europa, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz oder dem US-Finanzsystem am wichtigsten sind.

US
Vereinigte Staaten

OFAC SDN & Consolidated List

Office of Foreign Assets Control · US-Finanzministerium

Das weltweit am intensivsten durchgesetzte Sanktionsregime. Jede US-Dollar-Transaktion, jede mit den USA verbundene Bank, jede an die USA gekoppelte Korrespondenzbankbeziehung wird gegen OFAC abgeglichen. Ein Treffer hier hat die grössten Folgen — und wird zugleich am häufigsten durch reine Namensgleichheit ausgelöst.

Einträge
13,000+
Sublisten
9
Streichung
Formular TD F
EU
Europäische Union

EU CFSP Consolidated List

Common Foreign & Security Policy · Ratsverordnungen

Der eigene Sanktionsrahmen der EU, getrennt von OFAC. Jede EU-Bank, jeder EU-Zahlungsdienstleister, jedes EU-Handelsregister wird damit abgeglichen. Seit 2022 stark ausgeweitet — und damit auch die Quote der False-Positives.

Einträge
2,200+
Regimes
40+
Streichung
Art. 275 AEUV
UN
Vereinte Nationen

UN Security Council Sanktionen

Resolutionen 1267 / 1988 / 1718 u. a.

Verbindlich für alle 193 Mitgliedstaaten — einschliesslich der Schweiz. Eine UN-Listung wird automatisch in jedes nationale Sanktionsregime übernommen. Der Streichungsmechanismus über das Office of the Ombudsperson ist spezifisch und prozedural geregelt.

Einträge
700+
Ombudsperson
nur 1267
Streichung
6–9 Monate
CH
Schweiz

SECO Schweizer Sanktionsregister

Staatssekretariat für Wirtschaft

Die souveräne Sanktionsliste der Schweiz — weitgehend an die EU angelehnt, aber mit relevanten verfahrensrechtlichen Unterschieden. Für alle mit Schweizer Bankverbindung oder Schweizer Wohnsitz hat ein SECO-Treffer praktische Folgen, die eine reine EU-Listung nicht hat.

Einträge
2,000+
Aktualisiert
Wöchentlich
Streichung
Art. 17 EmbG
Warum Ihr Name auftaucht

Sechs Gründe, weshalb ein Name auf einer Liste erscheint.

Vom häufigsten (und meist behebbaren) bis zum seltensten (und kaum zu korrigierenden). Wenn Sie wissen, welcher Grund auf Ihre Lage zutrifft, sind Sie bereits auf halbem Weg zur richtigen rechtlichen Reaktion.

Am häufigsten

Homonym — Namensgleichheit mit einer sanktionierten Person

Ihr Name ist — transliteriert und phonetisch ähnlich — einem Eintrag auf einer Sanktionsliste vergleichbar. Die betroffene Person ist meist eine Ihnen unbekannte ausländische Person. Screening-Software kann den Unterschied ohne zusätzliche Datenpunkte nicht erkennen.

Beispiel Clara Müller (Zürich, geb. 1985) wird gegen einen OFAC-Eintrag von Klara Muller (Belarus, geb. 1968) gemeldet.
Sehr häufig

False-Positive aus dem Adverse-Media-Screening

Gar kein Sanktionstreffer — sondern ein alter Pressetext, Blogeintrag oder ein Gerichtsdokument, das Ihren Namen erwähnt, wurde von einer Compliance-Datenbank erfasst und wird von manchen Instituten behandelt wie ein Sanktionssignal.

Beispiel Ein Artikel von 2014, der Ihren Namen fälschlich einem unzusammenhängenden Geschäftsstreit zuordnet, befindet sich immer noch in einem World-Check- oder Dow-Jones-ähnlichen Profil.
Seltener

PEP-Status — politisch exponierte Person

Technisch keine Sanktion, sondern ein Statusmerkmal, das verschärfte Prüfungen auslöst. Gilt für aktuelle und ehemalige Amtsträger, deren enge Familie und Nahestehende. Trifft oft Personen, die nicht damit gerechnet haben, so eingestuft zu werden.

Beispiel Ihre Cousine hatte 2017–19 ein regionales Regierungsamt inne. Sie werden nun von manchen EU-Banken als „enge nahestehende Person einer PEP" gescreent.
Seltener

Unternehmensbezug — eine Gesellschaft, an die Sie gekoppelt waren

Sie selbst sind nicht sanktioniert, aber eine juristische Person, an der Sie Geschäftsleitung, Anteile oder Zeichnungsberechtigung hatten, wurde gelistet. Die Verbindung wird in Compliance-Datenbanken auf Ihren Namen übertragen.

Beispiel Sie sind 2020 aus einem Verwaltungsrat ausgeschieden; das Unternehmen wurde 2023 gelistet. Ältere Register führen Sie weiterhin als Direktor.
Selten, aber gravierend

Tatsächliche Sanktionslistung

Ihr Name wurde von einer Sanktionsbehörde tatsächlich auf eine Liste gesetzt, aus Gründen, die diese Ihnen persönlich zurechnet. Die rechtliche Reaktion ist eine völlig andere und deutlich stärker prozedural geprägt.

Beispiel Eine ausdrückliche SDN- oder CFSP-Listung mit veröffentlichtem Begründungstext und einem nachprüfbaren Listungsdatum.
Selten

Sekundäre Listung — Sanktion durch Verbindung

Sie wurden nicht individuell gelistet, aber eine Transaktion, eine Gegenpartei oder eine Struktur, die Sie genutzt haben, fällt unter ein Sanktionsregime. Ihre Compliance-Akte wird nun als „exponiert" geführt, obwohl Sie auf keiner Liste stehen.

Beispiel Eine Immobilie, an der Sie Miteigentum hatten, wurde von einer unbeteiligten gelisteten Person genutzt. Daraus entsteht eine Sekundärsanktions-Exposition.
Unser fünftägiger Ablauf

Vom Scan zum unterzeichneten Gutachten. In fünf Tagen.

Ein strukturiertes Mandat mit klarem Endpunkt. Am fünften Tag erhalten Sie ein schriftliches Rechtsgutachten, das die Compliance-Abteilung einer europäischen Bank tatsächlich ernst nimmt — und, sofern gerechtfertigt, einen sauber ausgearbeiteten, einreichungsbereiten Streichungsantrag.

01
Tag 1

Aufnahme & Identitätsumfang

Wir erheben alle Identifikatoren, die für ein präzises Screening nötig sind: vollständige Namen, Transliterationen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeiten, frühere Adressen, frühere Unternehmensverbindungen.

02
Tag 2

Multi-Datenbank-Scan

Abgleich gegen OFAC, EU CFSP, UN, SECO und UK OFSI. Paralleler Check gegen Adverse-Media- und PEP-Datenbanken. Jeder Treffer wird bewertet und protokolliert.

03
Tag 3

Rechtliche Einordnung

Jeder Treffer wird rechtlich analysiert: Homonym, echte Listung, Medienartefakt, PEP-Flag? Wir klassifizieren jeden Eintrag und dokumentieren die rechtliche Grundlage.

04
Tag 4

Gutachten-Entwurf

Ein unterzeichnetes Rechtsgutachten wird erstellt: Umfang, Befunde, Einstufung, empfohlene Massnahme je Treffer. Strategieoptionen, wo eine Streichung gerechtfertigt ist.

05
Tag 5

Übergabe & Besprechung

Unterzeichnetes Gutachten wird übergeben. Einstündiges Gespräch mit Me. Chapuis, das jeden Absatz durchgeht. Wo Handlung geboten ist, liegt ein einreichungsbereiter Streichungsentwurf bei.

Eine wichtige Unterscheidung. Unser 5-Tage-Mandat endet mit einem Rechtsgutachten und, sofern angezeigt, einem einreichungsbereiten Streichungsantrag. Das Streichungsverfahren selbst — bei OFAC, beim CFSP-Rat, bei der UN-Ombudsperson oder bei SECO — liegt bei der ausstellenden Stelle und dauert je nach Regime von Wochen bis zu vielen Monaten. Diese zweite Phase wird separat angeboten, und erst nachdem Sie das Gutachten gelesen und entschieden haben, dass Sie eine Einreichung wünschen.

Wonach wir suchen

False-Positive — oder echte Listung? Der Unterschied zählt.

Jede rechtliche Strategie hängt von dieser Unterscheidung ab. Wer das eine mit dem anderen verwechselt, vergeudet Zeit und Geld — und im Ernstfall die Chance auf das richtige verfahrensrechtliche Mittel.

Häufigstes Ergebnis

False-Positive / Homonym-Treffer

Ihr Name ähnelt — in Schreibweise, Phonetik oder Transliteration — dem einer tatsächlich gelisteten Person. Bei genauer Prüfung stimmen die biografischen Merkmale (Geburtsdatum, Nationalität, Wohnort, Bezug) jedoch nicht überein.

  • Biografische Merkmale stimmen nicht übereinAnderes Geburtsdatum, andere Nationalität oder Wohnsitz als der gelistete Eintrag.
  • Keine historische Verbindung zur gelisteten PersonKein gemeinsames Geschäft, keine gemeinsame Adresse, keine gemeinsame Gesellschaft.
  • Die ausstellende Stelle hat keine Listung gegen Sie veröffentlichtKeine Listungsbegründung, kein Listungsdatum, kein Bezug zu Ihrer Person.
Rechtsmittel Antrag auf „Personenverschiedenheit" / Korrektur des Screening-Eintrags. Typischerweise in 2–8 Wochen erledigt, sobald die richtigen Nachweise eingereicht sind. Unser Gutachten allein reicht oft aus, um den Flag bei einer Bank zu klären.
Selten, aber gravierend

Tatsächliche Listung gegen Sie

Die Sanktionsbehörde hat einen spezifischen Listungsgrund veröffentlicht. Ihr Name, Ihre Identifikatoren und in der Regel eine Begründung erscheinen im Register. Das ist ein materielles Rechtsverfahren — kein Screening-Fehler.

  • Ihre Identifikatoren entsprechen dem Eintrag exaktGeburtsdatum, Nationalität und Wohnort decken sich mit der Listung.
  • Eine veröffentlichte Listungsbegründung liegt vorDie ausstellende Stelle hat erklärt, warum Sie gelistet sind.
  • Sie haben möglicherweise eine Mitteilung erhaltenVon OFAC, vom CFSP-Rat oder einer nationalen Behörde.
Rechtsmittel Förmlicher Streichungsantrag nach dem jeweils anwendbaren Verfahren (OFAC reconsideration, CFSP-Nichtigkeitsklage beim Gericht der EU, UN-Ombudsperson nach SC 1904). Typischerweise 6–18 Monate und ein gesondertes Mandat.
Was Sie erhalten

Ein unterzeichnetes Rechtsgutachten. Kein Screenshot.

Der Unterschied zwischen einem Rechtsgutachten und einem automatisierten Screening-Bericht ist der Unterschied zwischen einem Dokument, auf das eine Bank reagieren wird — und einem, das sie höflich ignorieren wird.

Rechtsgutachten — 8 bis 12 Seiten

Umfang, Methodik, Befunde je Datenbank, rechtliche Einordnung jedes Treffers, empfohlene Massnahme. Unterzeichnet von Me. Isabelle Chapuis unter der Verantwortung der Genfer Anwaltskammer.

Entwurf eines Streichungs- bzw. Korrekturantrags

Sofern die Analyse es rechtfertigt, ein einreichungsbereiter Entwurf, gerichtet an die zuständige Stelle (OFAC, CFSP, UN-Ombudsperson, SECO). Bereit zur Unterzeichnung oder Anpassung.

Rohdaten-Screening-Akte

Die durchgeführten Datenbankauszüge, mit Zeitstempel. Nützlich, wenn Sie einer Bank oder einer Gegenpartei einmal nachweisen müssen, was wann genau geprüft wurde.

60-minütiges Nachbesprechungsgespräch

Direkt mit Me. Chapuis, per verschlüsseltem Video- oder Sprachkanal. Jede Einordnung wird mit Ihnen durchgegangen, jede Option in verständlicher Sprache erklärt.

Office of Foreign Assets Control U.S. Department of the Treasury
1500 Pennsylvania Ave NW
Washington DC · 20220
14. Mai 2026
Via gesicherte TD-F-Einreichung
Betr.: VK-3921-S · Art. 501(a) reconsideration
Antrag auf Bestätigung der Personenverschiedenheit — Behebung eines False-Positive im Screening.
Im Namen des Mandanten (gesondert identifiziert) zeigen wir ehrerbietig an, dass der automatisierte Screening-Treffer gegen den SDN-Eintrag vom 11·III·2018 nicht durch biografische Übereinstimmung gestützt ist.
Geburtsdatum, Nationalität, Wohnsitz und Berufsbiografie des Mandanten weichen materiell ab von denen der gelisteten Person, wie aus den beigefügten Unterlagen (Anlagen A–F) hervorgeht.
Wir beantragen daher die förmliche Bestätigung der Personenverschiedenheit gemäss §501(a)(1)(iii) der anwendbaren Vorschriften, damit der Mandant aus der Screening-Population der Korrespondenzinstitute entfernt werden kann.
I. Chapuis
Me. Isabelle Chapuis
Valken Legal AG
BASEL · CHE-299.308.181
Für wen das richtig ist

Die Sanktionsprüfung ist die richtige Leistung, wenn …

Ein Mandat zur Diagnose und Handlung. Es richtet sich an Menschen, die vermuten, denen gesagt wurde oder die Anhaltspunkte haben, dass ihr Name irgendwo erscheint, wo er nicht hingehört — und die eine eindeutige, unterzeichnete rechtliche Antwort dazu brauchen.

Eine Bank hat von einem „Sanktionsbezug" gesprochen

Die Compliance-Abteilung hat schriftlich oder mündlich einen Listentreffer angedeutet, und Sie müssen wissen, was tatsächlich dahintersteckt — und wie er bereinigt wird.

Mehrere Anbieter haben Sie „aus internen Gründen" abgelehnt

Eine Bank, ein Zahlungsdienstleister, ein Broker, eine Krypto-Börse — mehr als ein Anbieter hat ein Onboarding ohne sachliche Begründung verweigert.

Überweisungen werden auf Korrespondenzebene blockiert

Ihr Geld geht raus und kommt Tage später mit einem vagen Hinweis auf „Compliance-Screening" im SWIFT-Reject-Code wieder zurück.

Man hat Ihnen Ihre eigene Akte in einer Compliance-Datenbank gezeigt

Ein wohlmeinender Banker oder Compliance-Officer hat Ihnen gesagt: „Ihr Name steht da drin" — und Sie möchten wissen, was „da drin" tatsächlich bedeutet.

Eine frühere Verbindung oder Gesellschaft bereitet Ihnen Sorge

Sie hielten Anteile, ein Verwaltungsratsmandat oder eine Zeichnungsberechtigung an einer Gesellschaft, die später gelistet wurde — oder die Gegenpartei einer solchen war.

Sie haben ein Schreiben von OFAC / CFSP / SECO erhalten

Eine förmliche Mitteilung ist eingegangen. Das ist kein Screening-Problem — es ist eine materielle Listung, und die Fristen sind eng.

Drei verschiedene europäische Banken haben mich über ein Jahr lang wie eine sanktionierte Person behandelt. Niemand wollte mir sagen, warum. Me. Chapuis von Valken hat es auf einen Homonym-Treffer zurückgeführt — ein Name, drei Buchstaben von meinem entfernt, an eine alte UN-Listung angehängt. Vier Wochen, nachdem ihr Gutachten herausging, haben mich zwei der drei Banken freigegeben. Die dritte brauchte zwölf Wochen. So oder so: Ich kann wieder Geld bewegen.
N·R
Privatmandant · N.R.
Logistik-Manager · Niederlande · Freigegeben · 02 / 2026
Häufige Fragen

Die Fragen, die wir am häufigsten hören.

Kann ich Sanktionslisten nicht einfach selbst online prüfen?

Die offiziellen Listen sind technisch öffentlich und durchsuchbar. Sie werden dort jedoch nicht finden, worauf es eigentlich ankommt: welches automatisierte Screening-Tool Sie flaggt, welchen Score es vergeben hat, welche biografischen Vektoren den Treffer ausgelöst haben, welche Sekundärdatenbank (World-Check, Dow Jones, LexisNexis) ihn spiegelt — und vor allem: welchen rechtlichen Status Ihr Eintrag wirklich hat. Die Compliance einer Bank schaut nicht auf die öffentliche OFAC-Website; sie schaut auf einen kommerziellen Aggregator, der sich anders verhält. Unsere Prüfung betrachtet das, was die Bank sieht.

Wenn der Treffer ein False-Positive ist, warum „sieht" die Bank das nicht einfach?

Banken arbeiten defensiv: Wenn ein automatisches System einen Flag setzt, braucht die interne Bereinigung einen dokumentierten, prüfbaren Grund. „Der Mandant sagt, das sei nicht er" ist für die interne Revision oder für Aufsichtsbehörden nicht akzeptabel. Ein unterzeichnetes Rechtsgutachten einer Schweizer Kanzlei, das aktenmässig erklärt — mit Belegen —, warum der Treffer ein Homonym ist, ist genau das Dokument, das ihren Audit-Trail befriedigt. Genau das liefern wir.

Wie unterscheidet sich das von der Kontosperrungsprüfung?

Die Kontosperrungsprüfung konzentriert sich auf die konkrete Massnahme eines einzelnen Instituts und auf die Antwort gegenüber diesem Institut. Die Sanktionsprüfung geht umgekehrt vor: Sie diagnostiziert die zugrunde liegenden Datenbankeinträge, die mehrere Institute dazu bringen können, Sie auf bestimmte Weise zu behandeln. Mandanten machen oft erst das eine, dann das andere — oder, wenn wir früh diagnostizieren, brauchen sie das erste gar nicht.

Sind €1,900 der Gesamtpreis, oder kostet die tatsächliche Streichung mehr?

€1,900 decken das 5-Tage-Mandat: Abgleich gegen vier Datenbanken, Rechtsgutachten, Entwurf eines Streichungsantrags, Nachbesprechung. Liegt ein False-Positive vor — was meistens der Fall ist — reicht das Gutachten selbst oft aus, um den Flag bei einer Bank zu klären. Ist eine echte verfahrensrechtliche Streichung bei OFAC, beim CFSP-Rat oder bei der UN-Ombudsperson nötig, ist das ein separates Mandat, das im Voraus angeboten und nach Möglichkeit gedeckelt wird. Sie laufen nie auf einer offenen Zähleruhr.

Wie lange dauert es, bis ich tatsächlich „freigegeben" bin?

Ehrlich gesagt — das hängt von der Kategorie und der ausstellenden Stelle ab. Bei Homonym- bzw. False-Positive-Fällen, in denen die Bereinigung auf Bankebene erfolgt, sind 2–8 Wochen nach Übergabe des Gutachtens typisch. Eine förmliche Streichung bei OFAC dauert in der Regel 3–9 Monate. Bei der UN-Ombudsperson durchschnittlich 6–9 Monate. Beim EU-Rat, über das Gericht der EU, 12–18 Monate. Am fünften Tag nennen wir Ihnen die realistische Zahl für Ihre Kategorie — keine Marketing-Angabe.

Ich bin kein Europäer und nicht in der Schweiz. Helfen Sie mir trotzdem?

Ja — genau das macht den Grossteil unserer Arbeit aus. Wir betreuen regelmässig Mandanten aus dem Nahen Osten, Asien, Osteuropa und Amerika, die europäischen oder US-Sanktionsregimen ausgesetzt sind. Unsere Zulassung ist schweizerisch; die Rechtsrahmen, mit denen wir arbeiten, sind international. Fast die gesamte Arbeit erfolgt remote über verschlüsselte Kanäle.

Was brauchen Sie tatsächlich von mir, um die Prüfung durchzuführen?

Vollständigen Namen (und etwaige Transliterations- oder Aliasvarianten), Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit(en), aktuelle und frühere Wohnsitze der letzten zehn Jahre, wichtigste frühere Arbeitgeber oder Gesellschaften, mit denen Sie verbunden waren, sowie ggf. eine Kopie der Mitteilung der Bank oder Drittpartei, die den Anlass gab. Alles steht ab der ersten Nachricht unter schweizerischem Anwaltsgeheimnis und wird nur auf in der Schweiz gehosteter Infrastruktur gespeichert.

Ist das vertraulich? Erfährt die listende Stelle, dass ich vertreten werde?

Die Prüfung selbst ist vollständig vertraulich — das Mandat, das Gutachten, die Befunde. Das Streichungsverfahren, falls Sie sich für eine Einreichung entscheiden, ist ein förmliches Verwaltungsverfahren vor einer benannten Behörde, und auf dieser Stufe wird die Vertretung definitionsgemäss gegenüber dieser Behörde (und nur dieser) offengelegt. Ihre zugrunde liegenden Angaben bleiben durchgehend unter Anwaltsgeheimnis und Datenschutz.

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Antwort innerhalb von 4 Stunden Festhonorar ab €1,900 Schweizerisches Anwaltsgeheimnis Me. Isabelle Chapuis · Federführung